Kernbestandteil einer jeden kartellrechtlichen Bonusregelung ist das sog. Windhundrennen – das Unternehmen, das als Erstes ein Kartell gegenüber der Kartellbehörde aufdeckt, erhält Bußgeldfreiheit. Wie ist es nun, wenn ein Unternehmen nur deshalb dieses Rennen gewinnt, weil es zuvor von der Kartellbehörde einen Tipp erhalten hat? Vor dem Hintergrund eines kürzlich beim Bundeskartellamt geführten Bußgeldverfahrens kommt der Autor zu dem Schluss, dass eine solche Manipulation des Windhundrennens der Bonusregelung gegen Grundrechte verstößt, und zwar insbesondere gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Recht auf ein faires Verfahren
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados