Am 28.05.2020 hat das EuG die Untersagungsentscheidung der Kommission im Fall H3G UK/Telefónica UK aufgehoben. In seinem Urteil macht das Gericht deutlich, dass die Prognose einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs auch dann an hohe Nachweisanforderungen gebunden ist, wenn sie auf die Annahme nichtkoordinierter Effekte im Oligopol gestützt wird. Dadurch wird die Beweisführung für die Kommission – verglichen mit deren früherer Praxis – erheblich erschwert.
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