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Fortsetzung einer GmbH nach Aufhebung des Insolvenzplanverfahrens: Zugleich Besprechung BGH v. 8. 4. 2020 – II ZB 3/19, ZIP 2020, 1124

  • Autores: Heribert Heckschen, Jannik Weitbrecht
  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 41, Nº. 36, 2020, págs. 1737-1742
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Wird das Insolvenzverfahren nach Bestätigung eines Insolvenzplans aufgehoben (§ 258 Abs. 1 InsO), können die Gesellschafter einen Fortsetzungsbeschluss fassen, wenn der Plan den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht (§ 60 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 GmbHG). Das OLG Celle hatte 2019 (ZIP 2019, 611) zur Frage, wann ein Insolvenzplan den Fortbestand der Gesellschaft „vorsieht“ eine restriktive Ansicht vertreten und es nicht genügen lassen, dass der Plan ledliglich abstrakt die Fortsetzung der werbenden Tätigkeit der Gesellschaft als Möglichkeit vorsieht. Das Registergericht durfte danach die Eintragung des Fortsetzungsbeschlusses auf der Grundlage des bestätigten Insolvenzplans verweigern. Der Beitrag bespricht die Entscheidung BGH ZIP 2020, 1124, durch die der II. Zivilsenat besagten Beschluss des OLG Celle aufhob und sich darüber hinaus mit einigen höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärten Rechtsfragen rund um die Anwendung von § 60 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 GmbHG im Anschluss an die Aufhebung des Insolvenzplanverfahrens beschäftigt hat. Hierbei trifft er einige für die Praxis hilfreiche Klarstellungen, die nachstehend dargestellt werden sollen.


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