Der am 11. 8. 2020 vorgelegte Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG-E) beschränkt sich vorerst auf elektronische Inhaber-Schuldverschreibungen, stellt aber bereits die „geplante[n] Ausdehnung auf elektronische Aktien“ in Aussicht. Das Ziel der Blockchain-Strategie der Bundesregierung, „die Anwendung der Blockchain-Technologie im Gesellschaftsrecht“ zu prüfen, erfährt damit behutsam eine gewisse Konkretisierung. Der nachfolgende Beitrag greift deshalb die Zielsetzung der Blockchain-Strategie auf. Er diskutiert zentrale Fragen eines künftigen Blockchain-Kapitalgesellschaftsrechts, und zwar mit Blick auf Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie unter Berücksichtigung der technischen Umsetzbarkeit.
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