Das BMJV hat unlängst den Entwurf eines „SanInsFOG“ präsentiert, darin enthalten der Vorschlag für ein „Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG“, mit dem die EU-RestrukturierungsRL umgesetzt werden soll. Er wurde am 14. Oktober als Regierungsentwurf im Kabinett verabschiedet. Das Ministerium möchte nicht, wie vielfach empfohlen, auf die zwangsweise Einbeziehung der Anteilsinhaber in einen (vorinsolvenzlichen) Restrukturierungsplan verzichten. Die Verfasser des Entwurfs halten sie im gleichen Umfang wie im Insolvenzplanverfahren für gerechtfertigt, weil sie die zwangsweise Durchsetzung eines Restrukturierungsplans erst bei drohender Zahlungsunfähigkeit ermöglichen wollen. Der nachfolgende Beitrag stellt die geplanten Regelungen vor und geht der Frage nach, ob die angenommene Prämisse zutrifft.
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