Das Bundeskartellamt erkennt Compliance-Bemühungen bislang nur in seltenen Ausnahmefällen an. Mit der 10. GWB-Novelle soll erstmals eine explizite Regelung zur Berücksichtigung von Compliance bei der Bußgeldzumessung eingeführt werden. Der derzeitige Regierungsentwurf ist aber auf das Nachtatverhalten begrenzt. Vorfeldmaßnahmen dürften nicht umfasst sein – anders als etwa im aktuellen Entwurf des Verbandssanktionengesetzes, in dem beides ausdrücklich Erwähnung findet.
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