Die insolvenzrechtliche Einordnung von kapitalmarktrechtlichen Ansprüchen von Aktionären gegen den Emittenten der Aktie ist – erstaunlicherweise – bisher nicht höchstrichterlich entschieden. Das betrifft insbesondere Ansprüche gem. §§ 97, 98 WpHG, aber auch Ansprüche aus § 826 BGB, soweit sie sich auf die in der Fehlinformation des Kapitalmarkts liegende oder damit verbundene sittenwidrige Schädigung stützen. Der Beitrag geht der offenen Frage nach.
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