Elektronische Wertpapiere sollen in Deutschland bald Realität werden. Im August 2020 haben das BMJV und das BMF einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Begebung solcher Wertpapiere mittels ihrer Eintragung in ein elektronisches Register ermöglicht. Dabei sollen zwei Registersysteme entstehen: ein zentrales Register, das von einem Zentralverwahrer geführt wird, und (mehrere) dezentral geführte Kryptowertpapierregister, die beispielsweise mit Hilfe der Blockchain-Technologie aufgebaut werden können. Die Umstellung auf digitale Technologien ist nicht verpflichtend: Der Gesetzgeber will dafür lediglich einen Rechtsrahmen schaffen und im Übrigen der Praxis überlassen, ob und in welchem Umfang sie davon Gebrauch macht. Zu diesem Zweck enthält der Referentenentwurf Regelungen zur Rechtsnatur, Entstehung und Übertragung von elektronischen Wertpapieren sowie zu den elektronischen Registern, die nachfolgend vorgestellt werden.
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