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Zur Reform der Vertikal-GVO nach Abschluss der Evaluierungsphase

  • Autores: Wolfgang Kirchhoff
  • Localización: WUW : Wirtschaft und wettbewerb = Concurrence et marché = Competition and trade regulation, ISSN 0043-6151, Vol. 71, Nº. 1, 2021, págs. 2-4
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Die Kommission erkennt bei der Vertikal-GVO Reformbedarf, insbesondere im Online-Handel. Ob das Ziel der Komplexitätsreduktion erreicht wird, erscheint indes fraglich. Eine Anpassung der GVO oder der Leitlinien an den Competition Policy Brief zum Coty-Urteil des EuGH von 2018 sollte unterbleiben. Klargestellt werden sollte, dass ein pauschales Verbot der Nutzung von Preisvergleichsmaschinen eine Kernbeschränkung nach Art. 4 lit. b und c Vertikal-GVO ist. Hersteller sollten stationären Händlern den Mehraufwand für ein stationäres Geschäft in angemessener Höhe ausgleichen dürfen. Für die Beurteilung der Meistbegünstigungsklauseln in Hotel-Plattformverträgen wird voraussichtlich noch die Entscheidung des BGH in der Sache „booking.com“ berücksichtigt werden können. Fraglich ist, was die Kommission damit meint, GVO und Leitlinien trügen der „Omni-Kanal“-Erwartung der Verbraucher nicht hinreichend Rechnung.


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