Nach dem Regierungsentwurf zur 10. GWB-Novelle (GWB-Digitalisierungsgesetz) wird es zukünftig in den §§ 81h-81n GWB ein gesetzliches Kronzeugenprogramm im deutschen Kartellrecht geben. Dadurch sollen die mindestharmonisierenden Vorgaben der Art. 17-23 „ECN+“-RL in deutsches Recht umgesetzt und die bisherigen Bonusregelungen der deutschen Kartellbehörden abgelöst werden. Der Beitrag gibt vor dem Hintergrund der bisherigen Praxis und des unionsrechtlichen Rahmens einen Überblick über die geplanten Regelungen. Neben redaktionellen Anpassungen werden unionsrechtlich notwendige sowie rechtspolitisch sinnvolle Nachbesserungen für das weitere Gesetzgebungsverfahren gefordert.
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