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Resumen de Das Ministererlaubnisverfahren nach der 10. GWB-Novelle

Torsten Fitzke

  • In den letzten Jahren wurden nach jedem Ministererlaubnisverfahren entscheidende Änderungen an den dafür einschlägigen Vorschriften vorgenommen. Gleiches folgt nun nach dem neuesten Fall, dem Zusammenschluss Miba/Zollern. Die erste im Regierungsentwurf für eine 10. GWB-Novelle vorgesehene Änderung verschärft die materiellen Voraussetzungen der Ministererlaubnis deutlich und macht deren Erteilung stets vom Vorliegen gesamtwirtschaftlicher Vorteile abhängig. Nach der zweiten Änderung soll das Ministererlaubnisverfahren erst nach einer gerichtlichen Kontrolle der angegriffenen Untersagungsverfügung des BKartA eingeleitet werden können. Mit dieser Änderung wird nicht nur ein Systembruch in Kauf genommen, sondern sie könnte das Ministererlaubnisverfahren gänzlich unpraktikabel machen.


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