Der Beitrag stellt die Hintergründe und die Voraussetzungen des neuen § 39a GWB dar. Die Norm ist Teil einer mit der 10. GWB-Novelle eingeleiteten Neuausrichtung der formellen Fusionskontrolle in Deutschland, deren Ziel es ist, künftig vermehrt wettbewerblich problematische Zusammenschlüsse (vertiefter) zu prüfen und dafür einen Großteil gesamtwirtschaftlich eher unbedeutender Fälle von der Fusionskontrolle auszunehmen. Der Gesetzgeber gibt dem Bundeskartellamt mit § 39a GWB ein Instrument an die Hand, Unternehmen zur Anmeldung von Zusammenschlüssen zu verpflichten, wenn die daran beteiligten Unternehmen die üblichen Aufgreifschwellen nicht erreichen.
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