Ein aufsehenerregender Richterspruch des UK Supreme Court rückt die Haftung der Konzernmutter für Umweltschädigungen ihrer Tochtergesellschaften ins juristische Rampenlicht. Der vorliegende Beitrag stellt dieses Grundsatzurteil vor und erläutert, welche rechtsvergleichenden Einsichten sich hieraus für das deutsche Deliktsrecht in Konzernlagen gewinnen lassen.
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