Romina Polley, Friedrich Andreas Konrad
Mit dem Entwurf des Digital Markets Act versucht die Kommission sog. Gatekeeper mit strengen Verhaltenspflichten zu regulieren, um digitale Märkte bestreitbar zu halten. Die Regelungstechnik unterscheidet sich in wesentlichen Gesichtspunkten vom neuen § 19a GWB. Anstelle von Generalklauseln sieht der Entwurf sehr spezifische Verbote einzelner Verhaltensweisen vor, von denen einige in der bisherigen kartellrechtlichen Fallpraxis eine Rolle gespielt haben. Sich neu entwickelnde Verhaltensweisen sind damit nicht abgedeckt. Noch problematischer erscheint, dass der Entwurf keine Rechtfertigungsmöglichkeit vorsieht, sodass angesichts der direkt anwendbaren zahlreichen Verbote innovatives und prokompetitives Verhalten miterfasst ist.
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