Die von der EU-Kommission abgeschlossenen Impfstoffverträge weisen neben zahlreichen Unklarheiten zwei grundlegende Gestaltungsmängel auf. Sie trennen ungenügend die Leistungsprogramme bei der Entwicklung und Lieferung und akzeptieren übergreifende, weitreichende „Bemühensklauseln“. Sie verzichten trotz der Verhandlungsmacht der EU im Entwicklungsstadium der Impfstoffe auf eine einheitliche, übersichtliche Gestaltung durch „Stellung“ der Bedingungen bei Subventionsvergabe.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados