Mit dem Restrukturierungsbeauftragten führt das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) einen Funktionsträger mit vielfältigen möglichen Aufgaben ein. Wie dessen Rolle in den kommenden Jahren ausgefüllt wird, ist nur schwer abzuschätzen. Der folgende Beitrag verschafft einen Überblick über seine Rechtsstellung und gibt Antworten auf erste Zweifelsfragen, die sich für die Praxis stellen.
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