Mit dem Green Deal hat die EU-Kommission im Dezember 2019 einen Fahrplan vorgestellt, wie Europa bis 2050 klimaneutral werden soll. Das Konsultationsverfahren der Generaldirektion Wettbewerb „Wettbewerbspolitik als Unterstützung des Grünen Deals“ hat eine Debatte zur Berücksichtigung von Umweltschutz-, Nachhaltigkeits- und Gemeinwohlzielen bei der kartellrechtlichen Bewertung von Vereinbarungen ausgelöst. Unternehmen benötigen insoweit Rechtssicherheit, weshalb die Schaffung eines klaren Regelungsrahmens für die Berücksichtigung von Gemeinwohlbelangen im Kartellrecht erforderlich ist. Die Möglichkeit zur Vorabkonsultation mit den Kartellbehörden bei entsprechenden Vereinbarungen kann dabei helfen, Leitplanken für die Quantifizierung von nichtwettbewerblichen Effekten zu erarbeiten.
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