Die Schweiz schafft Kartellrechtsregeln zur Verhaltenskontrolle relativ marktmächtiger Unternehmen und ein an die EU-Verordnung angelehntes UWG-Geoblockingverbot. Anders als im deutschen Recht werden sämtliche Marktmachtmissbrauchstatbestände auch auf relativ Marktmächtige erstreckt und es entsteht ein neuer Tatbestand der territorialen Konditionenspaltung. Die Regeln gelten auch für nachfragemächtige Unternehmen und reine Inlandskonstellationen, Bußensanktionen für Initialverstöße gibt es nicht. Spannend wird die Rechtsentwicklung z. B. zur Ausstrahlungswirkung der § 20 GWB-Fallgruppen, zu Gegenmacht und Übergangsfristen bei einseitiger Bezugskonzentration sowie zur Rechtsdurchsetzungsaktivität der Behörde
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