Nickert/Nickert/Kühne haben dargelegt, dass die wesentlichen drei Bestandteile der Prognose der Prognosewert als Erwartungswert, der angemessene Prognosehorizont und die zu erwartende Streuung der Ergebnisse um den Erwartungswert sind. Zum Schutz der Gläubiger ist diese Prognose um einen angemessenen Sicherheitspuffer zu korrigieren, der aus der Unsicherheit der Prognose abgeleitet wird. Als Ziel soll ein Wert ermittelt werden, der den Erwartungswert durch eine Anpassung in einen »quasi sicheren Wert« umformt und eine Spekulation zulasten der Gläubiger ausschließt.
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