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Resumen de Zur Frauenquote im Vorstand (S. 1365)

Julia Redenius-Hövermann

  • Das Thema Frauenquote für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder gehört zu jenen Themen, die, obwohl das Aktienrecht betreffend, sehr emotional geführt werden. Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien verabredet sich nach der Quote für den Aufsichtsrat auch jener für den Vorstand zu widmen. Nach langem Ringen beschloss das Kabinett im Januar 2021 den RegE-FüPoG II, der in erster Lesung im Bundestag am 25. 2. 2021 und im Bundesrat am 5. 3. 2021 diskutiert wurde. Auf einen finalen Gesetzesentwurf konnten sich die Koalitionsparteien erst am 28. 5. 2021 einigen. Dieser wurde am 11. 6. 2021 vom Bundestag beschlossen. Am 25. 6. 2021 fand die zweite Beratung im Bundesrat statt. Das Gesetz wird als gesellschaftspolitischer Erfolg gefeiert. Der Beitrag wirft auch deshalb die kritische Frage auf, ob die Zielsetzungen der FüPoG II überhaupt erreicht werden können.


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