Wie im Steuer- und wohl auch im Gesellschaftsrecht ist die – typische – GmbH & Co KG auch im Insolvenzrecht die am schwierigsten zu handelnde Rechtsform. Umso erstaunlicher ist, wie stiefmütterlich die Gesellschaftsform bislang in der Literatur behandelt wird.
Im Folgenden sollen einige Problemkreise aufgezeigt werden, die sich insbesondere bei der sog. Simultaninsolvenz der Kommanditgesellschaft und eines ihrer Gesellschafter, auch in der Eigenverwaltung, ergeben (können).
Die unterschiedlichen Implikationen sollen nachstehend anhand eines Falls aus der Praxis durchdekliniert werden. Dabei wird „nur“ die zweigliedrige GmbH & Co KG in den Blick genommen, auch wenn sich die diskutierten Probleme ebenso bei der „echten“ oder einer mehrgliedrigen KG stellen.
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