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Resumen de Der Mietzins bei Gewerbemieten während der Pandemie: eine Frage der Zumutbarkeit?

Sebastian A. E. Martens

  • COVID-19-Pandemie auf § 313 BGB berufen und eine Reduktion ihrer Zinszahlungspflichten verlangen können. Die Gerichte treffen ihre stark divergierenden Entscheidungen überwiegend im Rahmen einer kaum strukturierten Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Sie stützen sich dabei auf das sogenannte normative Merkmal der (Un-)Zumutbarkeit in § 313 Abs. 1 letzter Halbs. BGB. Es ist weitgehend ungeklärt, was bei dieser Abwägung wie zu berücksichtigen ist. Richtigerweise enthält § 313 Abs. 1 BGB neben dem realen und dem hypothetischen kein weiteres normatives Tatbestandsmerkmal. Auf das Kriterium der Zumutbarkeit kommt es allein bei der Bestimmung der Rechtsfolgen an.


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