Kartellrecht und Menschenrechte: ein komplexes Verhältnis In diesem Artikel wird untersucht, ob Menschenrechte in die Wettbewerbsanalyse einbezogen werden können. Dazu betrachtet der Artikel zunächst die Gründe, aus denen das moderne Kartellrecht bestimmte individuelle Rechte gegenüber anderen bevorzugt. Der Artikel untersucht daran anschließend die Verbindung zwischen Kartellrecht und Menschenrechten unter Bezugnahme auf die Rechte auf Gesundheit und Nahrung, um zu argumentieren, dass das Argument, dass das Kartellrecht als Instrument zur Verwirklichung dieser Rechte dienen kann, zwar seine Berechtigung hat, es aber auch Hindernisse in dieser Hinsicht gibt, einschließlich der Frage nach der Justiziabilität dieser Rechte, der Schwierigkeit, nicht-ökonomische Faktoren in die Wettbewerbsanalyse einzubeziehen, der Frage der institutionellen Kapazität und Kompetenz und, am wichtigsten, der Kernphilosophie des Wettbewerbs selbst. Der Artikel schließt mit dem Argument, dass es für das Kartellrecht der Zukunft notwendig ist, über die Verbraucherwohlfahrt hinauszuschauen, um den Missbrauch von Marktmacht, in welcher Form er auch immer auftritt, zu kontrollieren, auch wenn die Mechanismen dafür nicht völlig klar sind.
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