Nach langem Vorlauf hat die Stiftungsrechtsreform den Bundestag passiert. Damit treten zum 1. 7. 2023 ausdrückliche Regelungen zur Binnenorganisation an die Stelle der ungelenken Verweisungen auf das Vereinsrecht. Wenn die „Rechte und Pflichten der Organmitglieder“ künftig in § 84a BGB verankert werden, verdeutlicht nicht zuletzt die Kodifikation einer stiftungsrechtlichen Business Judgment Rule die Anlehnung an die gesellschaftsrechtliche Geschäftsleiterhaftung. Der Beitrag zeigt auf, wie die gesellschaftsrechtliche Dogmatik die Handhabung der neuen stiftungsrechtlichen Vorschriften informieren kann – und wie die Reform des Stiftungsrechts auf die gesellschaftsrechtliche Dogmatik zurückstrahlt.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados