Die Vorschläge der Europäischen Kommission für ein Gesetz über digitale Märkte und ein Gesetz über digitale Dienste sehen Verhaltenspflichten für mächtige Plattformbetreiber vor, um deren Wettbewerber zu stärken sowie die Erbringung von Online-Vermittlungsdiensten zu verbessern. Bezüglich der Aufsichtssysteme bei der Implementierung der Gesetze stellt sich die Frage, welche Kompetenzen zentral der Kommission, dezentral den Mitgliedsstaaten oder einem Netzwerk europäischer Gremien mit einem dazwischen liegenden Zentralisierungsgrad zugeordnet werden sollten.
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