Sog. Verpflichtungszusagen sind ein von der EU-Kommission („Kommission“) gern genutztes Instrument zur zügigen Verfahrensbeendigung. Auch für die durch die Ermittlungen betroffenen Unternehmen bietet dies Vorteile. Allerdings können sich durch die oft weitreichenden Abhilfemaßnahmen auch nachteilige Wirkungen auf Dritte ergeben. Bislang hatte die Rechtsprechung hier einen großzügigen Maßstab angelegt. In einem wegweisenden Urteil hat der EuGH kürzlich jedoch eine Zusagenentscheidung der Kommission mit der Begründung kassiert, dass sie unverhältnismäßig in die Rechte eines Dritten eingreife.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados