Dieser Beitrag analysiert die Entscheidung des Bundeskartellamts vom 20.03.2020 zur Zentralvermarktung der Medienrechte der Fußball-Bundesliga. Während das Bundeskartellamt in seiner Entscheidung auf den Innovationswettbewerb fokussiert, kritisiert die Monopolkommission in ihrem XXIII. Hauptgutachten vom 29.07.2020 eine unzureichende Ausermittlung zentraler Fragestellungen. Dieser Beitrag kommt zum Schluss, dass die Definition der relevanten Märkte die Mehrseitigkeit der Sportmärkte berücksichtigen sollte.
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