Jan-Philipp Hoos, Daniel Schwartz, Hendrik Schlander
Die europäische Restrukturierungsrichtlinie (RL 2019/1023 v. 20. 6. 2019) und das StaRUG (Unternehmensstabiliserungs- und restrukturierungsgesetz, BGBl 2020 I, 326) selbst enthalten keine Regelungen zur internationalen Zuständigkeit und Anerkennung von präventiven Restrukturierungsverfahren. Diese Regelungslücke stellt ein großes Manko für präventive Restrukturierungsverfahren dar, weil hierdurch bis zu einer abschließenden höchstrichterlichen Klärung eine erheblich Rechtsunsicherheit für alle Verfahrensbeteiligten besteht. Die Frage der internationalen Zuständigkeit und der Anerkennung von präventiven Restrukturierungsverfahren hat in der Praxis an Bedeutung weiter dadurch gewonnen, dass die Möglichkeit der Beendigung von Dauerschuldverhältnissen in einem Restrukturierungsplan in letzter Minute nicht in das StaRUG aufgenommen worden ist. Daher drängt sich für nationale Unternehmen die Frage auf, ob dieses attraktive Sanierungsinstrument durch die Anwendung eines ausländischen präventiven Restrukturierungsverfahrens genutzt werden kann. Das niederländische sog. Dutch Scheme sieht die Möglichkeit einer Vertragsbeendigung ausdrücklich vor und positioniert sich damit als attraktives und schuldnerfreundliches Verfahren in dem europäischen Wettbewerb der Restrukturierungsverfahren. Die unterschiedliche Ausgestaltung der europäischen Restrukturierungsrichtlinie durch die jeweiligen nationalen Gesetzgeber wird dazu führen, dass das Forum Shopping, dem die europäische Restrukturierungsrichtlinie ausdrücklich entgegenwirken sollte, weiter an Bedeutung gewinnen wird. Hinzu kommt, dass auch der britische Gesetzgeber die Restrukturierungsinstrumente ergänzt hat und neben dem etablierten Scheme of Arrangement mit dem Restructuring Plan (sog. Super Scheme) ein neues präventives Restrukturierungsverfahren geschaffen hat. Vor diesem Hintergrund untersucht dieser Beitrag die Anforderungen für Unternehmen, um die genannten Verfahren in Anspruch zu nehmen und setzt sich mit den Voraussetzungen für die Anerkennung des Dutch Scheme sowie des Scheme of Arrangement und des Restructuring Plan in Deutschland auseinander.
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