Kreisfreie Stadt Düsseldorf, Alemania
Der Grundsatz der Vertragstreue (pacta sunt servanda) ist ein zentrales Prinzip des Vertragsrechts. Dass dieses Prinzip in einem Insolvenzverfahren nicht uneingeschränkt aufrechterhalten werden kann, ist allgemein anerkannt. In neuerer Zeit ist aber kritisch darüber diskutiert worden, ob die Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie zu einer übermäßigen Einschränkung des Grundsatzes der Vertragstreue führt. Besondere Bedenken wurden dabei gegen das im Regierungsentwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) vom 9.11.2020 vorgesehene Institut der Vertragsbeendigung geäußert (I). Auch wenn der Gesetzgeber letztlich auf die Vertragsbeendigung als Sanierungsinstrument verzichtet hat, wirft diese Diskussion die generelle Frage auf, unter welchen Voraussetzungen Eingriffe in Vertragsverhältnisse zulässig sind. Der Beitrag untersucht hierzu zunächst die historischen und dogmatischen Grundlagen des pacta sunt servanda-Grundsatzes (II) und unterscheidet im Weiteren zwischen den Grenzen der Vertragstreue nach allgemeinem Vertragsrecht (III) und der Rechtfertigung spezialgesetzlicher Eingriffe in Vertragsverhältnisse (IV). Im abschließenden Fazit (V) wird betont, dass der Gesetzgeber bei der Konkretisierung der Grenzen der Vertragstreue einen weiten Gestaltungspielraum hat. Dagegen müssten sich Eingriffe in Vertragsverhältnisse am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen.
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