Seit Anfang 2020 sind Rechtsanwälte auch Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz, soweit sie geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen erbringen. In den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der Rechtsanwaltskammern finden sich einige wenige Hinweise, was in diesem Zusammenhang unter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen zu verstehen ist, erste Bemühungen haben bereits auch Rechtsprechung und Literatur unternommen. Allerdings existiert noch keine methodische Untersuchung dazu, welche Mandatsinhalte verbindlich unter den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen. Der Beitrag untersucht den Regelungsgehalt von § 2 Abs. 1 Nr. 10e) GwG anhand der gängigen Auslegungsmethoden. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne dieser Vorschrift die steuerliche Gestaltungsberatung und die Hilfe bei der Erfüllung steuerlicher Erklärungspflichten ist.
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