Kreisfreie Stadt Mainz, Alemania
Nach bislang einhelliger Auffassung können die für das Geschäftsmodell einer Special Purpose Acquisition Company (SPAC) erforderlichen Austrittsrechte der Anleger (sog. Redemption Rights) nicht mit Mitteln des deutschen Aktienrechts umgesetzt werden. Demgegenüber wird im vorliegenden Beitrag der Weg über die Amortisation nach § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG zur Diskussion gestellt. Dieser erscheint deshalb praktikabel, weil der Erwerb der Zielgesellschaft durch die SPAC (sog. De-SPAC) eine wirtschaftliche Neugründung darstellt. Die dabei zu beobachtenden Kapitalschutzgrundsätze gewährleisten, dass eine Aktienamortisation unproblematisch ins Werk gesetzt werden kann.
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