Ob sich die Vertragsparteien im unternehmerischen Geschäftsverkehr (auch) bei reinen Inlandssachverhalten mit Hilfe einer Schiedsvereinbarung der AGB-Inhaltskontrolle entledigen können, wird bereits seit mehreren Jahren kontrovers diskutiert. Mittlerweile hat die Fragestellung deutlich an Brisanz gewonnen, weil deutsche Unternehmen zunehmend tatsächlich diesen Weg einschlagen. Dabei wird allerdings oft nicht bedacht, dass die Zulässigkeit eines solchen Vorgehens u.a. entscheidend von der Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung und damit zugleich dem auf die Schiedsvereinbarung anwendbaren Sachrecht abhängt. Unabhängig davon wirft die Möglichkeit einer Abwahl einfach zwingender Normen zumindest bei Binnensachverhalten aber auch grundlegende rechtspolitische Fragen auf.
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