Berlin, Stadt, Alemania
Der Titel deutet an, was dem mit der Materie Vertrauten wie eine Banalität vorkommen mag, was aber dem unbefangenen Leser der EuInsVO recht schnell ins Auge sticht: Die Binnenbeziehungen der Mitgliedstaaten untereinander sind dort fein säuberlich geregelt, die Beziehungen gegenüber dem Rest der Welt dagegen scheinen nicht einmal zu existieren. Der EuGH hat diese Lücke mit einer seinerzeit vorhersehbaren, der Sache nach aber ein bloßes politisches Postulat darstellenden Entscheidung geschlossen, die aber nicht nur eine Vielzahl von Fragen offen lässt, sondern auch dogmatisch auf strohhalmartigen Füßen steht. Die Lücke muss anders geschlossen werden. Dazu wird hier ein Vorschlag unterbreitet.
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