Kreisfreie Stadt Bayreuth, Alemania
Durch das MoPeG wird der Abfindungsanspruch von Gesellschaftern, die aus einer Personengesellschaft ausscheiden, in § 728 BGB und § 135 HGB neu geregelt. An die Stelle der bisherigen Liquidationshypothese (§ 738 Abs. 1 Satz 2 BGB) tritt die Vorgabe einer anteilswertbezogenen „angemessenen Abfindung“. Der vorliegende Beitrag würdigt die neuen Vorschriften kritisch und stellt heraus, dass kein genügender Anlass für einen Paradigmenwechsel besteht.
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