Am 20.4.2022 hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG-E) veröffentlicht. Der Entwurf setzt die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/2121 um. In einem neuen Buch des Umwandlungsgesetzes schafft er erstmalig einen nationalen Rechtsrahmen zum grenzüberschreitenden Formwechsel und zur grenzüberschreitenden Spaltung von Kapitalgesellschaften; die grenzüberschreitende Verschmelzung wird reformiert. Darüber hinaus macht der UmRUG-E aber auch Vorschläge, die über die Vorgaben der Richtlinie hinausgehen. Sie betreffen überwiegend innerstaatliche Umwandlungen und eine Reform des Spruchverfahrens. Die folgenden Seiten geben einen Überblick über die geplanten Regelungen.
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