Der Beitrag widmet sich der Frage, ob das geltende Kapitalmarktstrafrecht auch auf Kryptowährungen, Investment und Utility Token Anwendung findet. Nach einer Erläuterung der technischen und rechtlichen Grundlagen von Kryptowährungen, Investment und Utility Token wird untersucht, ob diese von dem Anwendungsbereich des Betrugs und des Kapitalanlagebetrugs oder den Strafnormen des unerlaubten Betreibens eines nach dem Kreditwesengesetzes erlaubnispflichten Geschäftes, des Insiderhandels oder der Markmanipulation erfasst sind. Der Beitrag betrachtet dabei auch das erst kürzlich in Kraft getretene eWpG und gibt einen Ausblick auf die geplante MiCa-Verordnung.
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