Die OECD Working Group on Bribery prüft in aufeinander aufbauenden Evaluierungsrunden die Umsetzung des OECD Übereinkommens über die Bekämpfung der Auslandsbestechung durch seine Vertragsstaaten. Deutschland wurde zuletzt 2018 evaluiert. Insgesamt wurden 35 Empfehlungen gegenüber Deutschland ausgesprochen, um Umsetzungslücken zu schließen. Ob und inwieweit Deutschland diesen OECD-Empfehlungen bereits nachkommen konnte, ist sowohl Gegenstand weiterer Prüfungen durch die OECD als auch dieses Beitrages. Dabei liegt der Schwerpunkt der Betrachtung auf den Aspekten der Verbandsverantwortlichkeit und des Hinweisgeberschutzes, bei denen die OECD den dringendsten Nachbesserungsbedarf sieht
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