Kristina Stomper, Torsten Stirner
Die Kommission hat im Fall AT.40178 erstmals eine Kartellabsprache sanktioniert, die allein die Beschränkung technischer Entwicklung betraf. In der Entscheidung stellt sie einen Wettbewerb um die mögliche Übererfüllung emissionsrechtlicher Vorgaben fest. Die Grenze zu zulässigen F&E-Kooperationen, welche der Entwicklung und Standardisierung von Systemen zur Einhaltung der emissionsrechtlichen Vorgaben dienen sollen, sieht die Kommission dann überschritten, wenn die Leistungsfähigkeit technischer Systeme begrenzt wird und die individuelle Gestaltungsentscheidung nicht mehr bei den Herstellern verbleibt. Die Ausführungen der Kommission zum wettbewerbsbeschränkenden Zweck sind zwar nachvollziehbar, weisen aber unter Berücksichtigung der jüngsten EuGH-Rechtsprechung Begründungsdefizite auf.
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