In seiner aktuellen Rechtsprechung hat der Kartellsenat des BGH das Kartellschadensersatzrecht insbesondere mit Grundsätzen zur Schadenspauschalierung, zu den Anforderungen an die Schadensfeststellung und zur Passing-on-Defence weiterentwickelt. Außerdem hat er die engen Bestpreisklauseln von Booking.com für unzulässig erklärt und sich mit der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung im Schnittbereich zwischen Kartellrecht und Regulierungsrecht befasst. Der Beitrag gibt einen Überblick.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados