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Resumen de § 57 AktG – Versuch einer Entdifferenzierung

Jens Koch

  • Deutsch

    Wann liegt eine verdeckte Einlagenrückgewähr nach § 57 AktG vor? Aus einer Gesamtschau der Kommentarliteratur lässt sich folgende Antwort destillieren: Entscheidend ist eine Äquivalenz-, Vollwertigkeits- und Deckungsprüfung, in deren Rahmen im Drittvergleich at arm’s length unter Anerkennung eines Beurteilungsspielraums festgestellt wird, ob die Leistung causa societatis erfolgt ist. Das klingt ziemlich ausdifferenziert, aber in der praktischen Anwendung erweist sich doch gerade diese Maßstabsfülle als recht knifflig, und zwar namentlich deswegen, weil sehr unterschiedliche Vorstellungen darüber bestehen, wie diese Kriterien inhaltlich auszufüllen sind, wie sie sich zueinander verhalten und was zu gelten hat, wenn sie in unterschiedliche Richtungen weisen. Sind Äquivalenz-, Vollwertigkeits-, Deckungsprüfung, Drittvergleich und causa societatis fünf Einzelelemente, die allesamt erfüllt sein müssen? Ist der Drittvergleich in die allein maßgebliche Äquivalenzprüfung integriert oder begründet umgekehrt die fehlende Äquivalenz lediglich eine (widerlegliche oder unwiderlegliche) Vermutung für das entscheidende Kriterium einer Leistung causa societatis? Ist der Beurteilungsspielraum ein solcher im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG oder eine gesonderte Kategorie? Und was hat das Ganze eigentlich mit einer Armlänge zu tun? Der folgende Beitrag soll in diesen Begriffs- und Kriteriendschungel eine Verständnisbresche schlagen und in diese und andere Fragen, die sich um die Einlagenrückgewähr nach § 57 AktG ranken, ein wenig Klarheit bringen.

  • English

    Under which circumstances does a return of contributions constitute a forbidden repayment according to Section 57 of the German Stock Corporation Act (AktG)? Legal commentaries suggest several advanced considerations, however, the practical application proves to be rather tricky. This is because opinions differ on the questions of how the suggested criteria are to be understood and how they relate to each other, especially when they point in different directions. The following article is intended to provide a better understanding of the various criteria and to bring some clarity to these and other questions concerning Section 57 AktG.


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