Das Wirtschaften nachhaltiger zu gestalten, ist eine der großen Aufgaben, vor denen Politik und Unternehmen derzeit stehen. Der vorliegende Beitrag stellt heraus, wo Nachhaltigkeit bereits heute einen Platz im Wirtschaftsrecht gefunden hat und was die Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten bereits nach dem geltenden Recht für Unternehmen bedeutet. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass sich schon nach der bestehenden Rechtslage Unternehmen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sehen können, wenn sie durch Verstöße gegen Nachhaltigkeitsvorgaben Schäden verursachen.
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