Die Lohnsteuer betrifft steuerlich (mindestens) zwei Personen: den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Bei einer Lohnsteuerhinterziehung durch den Arbeitgeber kann sich regelmäßig der Arbeitnehmer beteiligen. Bei der (steuer-)strafrechtlichen Beteiligung von mehreren Personen im Zusammenhang mit der Lohnsteuerhinterziehung stellt sich – wie allgemein bei Steuerhinterziehungen mit mehreren Tatbeteiligten – im Kontext einer Selbstanzeige i.S.v. § 371 AO die Frage, wer konkret Selbstanzeige erstatten muss, damit die beteiligten Personen Straffreiheit erlangen. Dem geht der Beitrag nach und veranschaulicht anhand von Beispielsfällen die für die Praxis relevanten Fallkonstellationen. Der Verfasser empfiehlt für die meisten Fälle eine koordinierte Selbstanzeige der Beteiligten.
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