Aus Anlass der zweiten Entscheidung des Europäischen Gerichts im Rechtsstreit zwischen Intel und der Kommission geht dieser Beitrag der Frage nach, welche Bedeutung die bisherige Entscheidungstrias für die Missbrauchskontrolle von Rabattgestaltungen im Speziellen, einer (verpflichtenden) Auswirkungsanalyse bei Art. 102 AEUV im Allgemeinen und einer kohärenten Kontrolle von Wettbewerbsbeschränkungen im europäischen Kartellrechtssystem hat.
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