Der Beitrag stellt die Hintergründe und Details der neuen Bußgeldleitlinien (2021) des Bundeskartellamts dar. Aufgrund der gesetzgeberischen Neufassung der relevanten Vorschriften im Rahmen der 10. GWB-Novelle war auch das Bundeskartellamt aufgefordert, seine in den bisherigen Bußgeldleitlinien 2013 erörterte Praxis der Bußgeldzumessung zu überdenken. Kernprobleme dabei sind zum einen die umsatzbezogene Berechnung des Anknüpfungspunktes für die Festlegung eines Bußgelds und zum anderen die Berücksichtigung von Compliance-Programmen bei der Zumessung von Geldbußen.
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