Professor Dr. Jan Dirk Harke Testamentsanfechtung durch den Erblasser? (S. 180) Der testierfähige Erblasser kann nach h.M. sein Testament nicht anfechten, weil er über das stärkere Recht des Widerrufs verfügt. Was gilt aber, wenn er testierunfähig geworden ist? Kann dann sein gesetzlicher Vertreter die mit einem Willensmangel behaftete frühere testamentarische Verfügung anfechten? Professor Dr. Jan Dirk Harke lehrt Bürgerliches Recht und Römisches Recht an der Universität Würzburg.
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