OLG Hamm, 6.6.2003 - 2 Ws 122/03 (S. 205) Störung der Hauptverhandlung durch den Strafverteidiger (Anm.: Staatsanwalt Privatdozent Dr. Matthias Jahn) Das OLG Hamm hebt mit seiner Beschwerdeentscheidung einen amtsgerichtlichen Beschluss auf, durch den gegen einen verhandlungsbeteiligten Strafverteidiger wegen Störung der Hauptverhandlung eine eintägige Ordnungshaft verhängt und für einige Stunden auch tatsächlich vollzogen wurde. Jahn (S. 207) begrüßt die klaren Worte zur Auslegung der Vorschriften über die Sitzungspolizei, die der Senat für diesen bislang beispiellosen Vorgang gefunden hat.
Staatsanwalt Privatdozent Dr. Matthias Jahn lehrt Strafrecht an der Universität Frankfurt/Main und ist dort Dezernent bei der StA des LG.
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