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Mehrstimmrechte im Aktienrecht

  • Autores: Alexander Herzog, Bero Gebhard
  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 43, Nº. 38, 2022, págs. 1893-1900
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode sieht eine Wiedereinführung von Mehrstimmrechten für Aktiengesellschaften vor, nachdem diese mit dem KonTraG 1997 endgültig abgeschafft wurden. Fraglich ist, wie dies mit dem zentralen und grundsätzlich wohlfahrtsmaximierenden Grundsatz des Aktienrechts „One Share, One Vote“ zu vereinbaren ist. In der nicht börsennotierten Aktiengesellschaft bestehen größere privatautonome Gestaltungsspielräume, die ausnahmsweise eine Durchbrechung dieses Grundsatzes rechtfertigen können, so dass hier eine Wiedereinführung von Mehrstimmrechten im Ergebnis zu befürworten ist. Dem stehen für börsennotierte Gesellschaften allerdings drohende volkswirtschaftliche Effizienzverluste und erhebliche Gefahren für den Market for Corporate Control entgegen, weshalb eine Wiedereinführung von Mehrstimmrechten für diese abzulehnen ist.


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