In den letzten Jahren wurde der globale Rückgang der Kronzeugenanträge teilweise mit gestiegenen Kartellschadensersatzrisiken in Verbindung gebracht. Empirisch belegen lässt sich dieser Zusammenhang nicht. Solange diese Unsicherheit besteht, wäre es verfehlt, Kronzeugen einseitig zu Lasten seiner kartellgeschädigten Abnehmer weiter zu privilegieren, wie jüngst von der Monopolkommission vorgeschlagen. Wettbewerbsbehörden werden zukünftig größere Anstrengungen unternehmen müssen, um Kartelle aufzudecken.
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