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Resumen de Fehlgeschlagener Versuch einer Nachbesserung: Kritische Anmerkungen zu den neuen Banken-AGB

Friedrich Graf von Westphalen

  • An dieser Stelle hat bereits Rodi (ZIP 2022, 1583 – Postbank-Modell) zu den neu gefassten AGB der „Postbank“ Stellung genommen, welchen ja das aufsehenerregende Urteil des BGH v. 27.4.2021 – (BGH v. 27.4.2021 – XI ZR 26/20, ECLI:DE:BGH:2021:270421UXIZR26.20.0, ZIP 2021, 1262 = EWiR 2021, 483 (Berger/Nettekoven)) galt. Daran soll hier angeknüpft werden. Die vom Bundesverband Deutscher Banken nach diesem Urteil neu entworfenen AGB (Nr. I, 1 Abs. 2 – „Änderungen“) sollen kritisch auf ihre Übereinstimmung mit § 307 BGB geprüft werden, vor allem im Blick auf ihre Beachtung des in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB enthaltenen Transparenzgebots. Daher sollen zunächst kurz die wesentlichen, hier interessierenden Grundaussagen dieses Gebots dargestellt werden (sub Ziff. I), um dann in einem zweiten Teil die einzelnen neu geschaffenen AGB-Klauseln Schritt für Schritt unter die Lupe zu nehmen (sub Ziff. II – V).


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