Heribert Heckschen, Ralf Knaier
Das Recht der grenzüberschreitenden Unternehmensumwandlungen beschäftigt in den letzten Jahren wie kaum ein anderes Thema Literatur, Gestaltungspraxis und Rechtsprechung. Infolge einiger EuGH-Entscheidungen und immer lauter werdenden Rufen nach einer Kodifikation wurde 2019 der Unionsgesetzgeber mit dem Erlass der Umwandlungsrichtlinie tätig. Nun liegt kurz nach Veröffentlichung des Referentenentwurfes zur Umsetzung dieser Richtlinie auch ein Regierungsentwurf vor, der ersteren nur geringfügig modifiziert. Dieser Beitrag befasst sich mit den Entwicklungslinien der Richtlinienumsetzung (I) und untersucht die wesentlichen Änderungen, die der Regierungsentwurf im Vergleich zum Referentenentwurf mit sich bringt. Hierbei werden vor allem das System der Gewährung zusätzlicher Aktien (II) sowie das modifizierte Gläubigerschutzsystem (III), die überarbeiteten Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer und zur unternehmerischen Mitbestimmung (IV) und die Anpassungen zur Missbrauchskontrolle und der Regeln für regulierte Gesellschaften (V) in den Blick genommen, aber auch die weiteren Änderungen und Klarstellungen betrachtet und der weitere Reformbedarf aufgezeigt (VI).
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